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§ 1
Der HTV verleiht für besondere Verdienste um den Tennissport Ehrennadeln.
Ehrennadeln können für ehrenamtliche Tätigkeit im HTV und für hervorragende Leistungen verliehen werden. Die Verleihung erfolgt nach Beschluss des Vorstandes durch den Vorsitzenden.
Es werden verliehen an Einzelpersonen
die Ehrennadel in Bronze die Ehrennadel in Silber die Ehrennadel in Gold
Mit der Ehrennadel in Bronze werden ausgezeichnet
10-jährige Tätigkeit in einem Vereinsvorstand an hervorragender Stelle.
Mit der Ehrennadel in Silber werden ausgezeichnet:
Deutsche Meister in Einzel-, Doppel- und Mannschaftskonkurrenzen in allen Spielklassen.
10 Jahre Verbandsarbeit.
20-jährige Tätigkeit in einem Vereinsvorstand an hervorragender Stelle.
Die Ehrennadel in Gold erhalten
Spieler, die dreimal die Deutsche Meisterschaft in einer Einzel-, Doppel- oder Mannschaftskonkurrenz errungen haben. Diese dreimalige Deutsche Meisterschaft kann in verschiedenen Spielklassen und Wettbewerben errungen werden.
20 Jahre Verbandsarbeit.
30-jährige Tätigkeit in einem Vereinsvorstand an hervorragender Stelle.
Außer den in Ziffern 2 und 3 vorgesehenen Fällen kann der Vorstand des HTV bei besonderen Verdiensten oder aus besonderem Anlass die Ehrennadeln in Silber oder Gold verleihen.
Mit der Verleihung der Ehrennadel wird ein Besitzzeugnis (Urkunde) ausgehändigt.
Antragsberechtigt sind Vereine, Kreise und Bezirke. Anträge sind schriftlich zu begründen und an das Präsidium des HTV einzureichen.
Träger der Ehrennadel in Gold haben bei allen sportlichen Veranstaltungen des HTV freien Eintritt.
Der Vorstand des HTV kann durch Beschluss Ehrennadeln wieder aberkennen, wenn der Besitzer aus dem HTV oder einem Mitgliedsverein ausgeschlossen worden ist.
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