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Kreis Ehren-Statut

Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Der Sportkreis Bergstraße im Landessportbund Hessen e.V. kann in Anerkennung

Ehren-Statut des Sportkreis BergstraßeDer Sportkreis Bergstraße im Landessportbund Hessen e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport Ehrungen verleihen.Verliehen werden können:a) der Kreisehrenbriefb) die Bronzene Ehrennadelc) die Silberne Ehrennadeld) die Goldene EhrennadelMit der Verleihung einer Ehrennadel ist die Übergabe einer Ehrenurkunde verbunden.§ 3DerKreisehrenbrief wird für mindestens fünfjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein/Verband verliehen.§ 4Bei der Verleihung vonEhrennadeln sind folgende Richtlinien zu beachten:a) dieBronzene Ehrennadel kann für mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis, in einem Fachverband oder in einem Verein verliehen werden.b) dieSilberne Ehrennadel kann für hervorragende Tätigkeit im Sport, sowohl im Sportkreis, als auch im Fachverband oder Verein verliehen werden

c) dieGoldene Ehrennadel kann für mindestens zwanzigjährige Mitarbeit und ganz hervorragende Verdienste um den Sport, sei es im Sportkreis, im Fachverband oder im Verein, verliehen werden.d) die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold kann auch an Nichtmitglieder für besondere Verdienste um den Sport verliehen werden.§ 5Zwischen zwei aufeinander folgenden Ehrungen muss ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Die Ehrung soll/muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.Die Verleihung erfolgt auf Antrag (Anmerkung: Formular über den Tennis-Kreisvorstand erhältlich) und nach Entrichtung der festgelegten Antragsgebühr auf Beschluss des Ehrenausschusses des Sportkreises.§ 7Dem Ehrenausschuss gehören an:der 1. Vorsitzende und ein 2

Vorsitzender des Sportkreises Bergstraße.der Ehrenvorsitzende und Ehrensportwart des Sportkreises Bergstraße.c)  der Vorsitzende des Fachverbandes, dem der zur Ehrung vorgeschlagene angehört (mit beratender Stimme).§ 8Ehrungen erfolgen grundsätzlich nur auf Befürwortung des Fachverbandes.Dem Fachverband steht das Recht zu, Anträge abzulehnen oder zurückzustellen.c)  Dem Sportkreis-Vorstand steht das Recht zu, bei besonderen Anlässen die Verleihung einer Ehrennadel von sich aus zu beantragen.Jeder Verein kann pro Kalenderjahr bis zu drei Ehrungen, bei Vereinsjubiläen pro 100 Mitglieder je 1 Ehrung, jedoch höchstens 10, beantragen

Als Vereinsjubiläen gelten das 25-, 50-, 60-, 70-, 80-, 90-, 100-, 110-, 120-, 125-Jährige (usw.) Vereinsbestehen.b)  Anträge auf Ehrung müssen mindestens zehn Wochen vor der Ehrung unter Beifügung der Kopie des Zahlungsnachweises bei dem zuständigen Fachverband bzw. Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden.10Der Ehrenausschuss des Sportkreises kann eine Ehrung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Landessportbund Hessen e.V., dem Fachverband oder dem Verein zur Folge hat, wieder aberkennen

Heppenheim, den 04. September 1995 [Kreis Ehren-Statut] Ehren-Statut des Sportkreis BergstraßeDer Sportkreis Bergstraße im Landessportbund Hessen e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport Ehrungen verleihen.Verliehen werden können:a) der Kreisehrenbriefb) die Bronzene Ehrennadelc) die Silberne Ehrennadeld) die Goldene EhrennadelMit der Verleihung einer Ehrennadel ist die Übergabe einer Ehrenurkunde verbunden.§ 3DerKreisehrenbrief wird für mindestens fünfjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein/Verband verliehen.§ 4Bei der Verleihung vonEhrennadeln sind folgende Richtlinien zu beachten:a) dieBronzene Ehrennadel kann für mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis, in einem Fachverband oder in einem Verein verliehen werden

b) dieSilberne Ehrennadel kann für hervorragende Tätigkeit im Sport, sowohl im Sportkreis, als auch im Fachverband oder Verein verliehen werden.c) dieGoldene Ehrennadel kann für mindestens zwanzigjährige Mitarbeit und ganz hervorragende Verdienste um den Sport, sei es im Sportkreis, im Fachverband oder im Verein, verliehen werden.d) die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold kann auch an Nichtmitglieder für besondere Verdienste um den Sport verliehen werden.§ 5Zwischen zwei aufeinander folgenden Ehrungen muss ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Die Ehrung soll/muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.Die Verleihung erfolgt auf Antrag (Anmerkung: Formular über den Tennis-Kreisvorstand erhältlich) und nach Entrichtung der festgelegten Antragsgebühr auf Beschluss des Ehrenausschusses des Sportkreises.§ 7Dem Ehrenausschuss gehören an:der 1

Vorsitzende und ein 2. Vorsitzender des Sportkreises Bergstraße.der Ehrenvorsitzende und Ehrensportwart des Sportkreises Bergstraße.c)  der Vorsitzende des Fachverbandes, dem der zur Ehrung vorgeschlagene angehört (mit beratender Stimme).§ 8Ehrungen erfolgen grundsätzlich nur auf Befürwortung des Fachverbandes.Dem Fachverband steht das Recht zu, Anträge abzulehnen oder zurückzustellen.c)  Dem Sportkreis-Vorstand steht das Recht zu, bei besonderen Anlässen die Verleihung einer Ehrennadel von sich aus zu beantragen

Jeder Verein kann pro Kalenderjahr bis zu drei Ehrungen, bei Vereinsjubiläen pro 100 Mitglieder je 1 Ehrung, jedoch höchstens 10, beantragen. Als Vereinsjubiläen gelten das 25-, 50-, 60-, 70-, 80-, 90-, 100-, 110-, 120-, 125-Jährige (usw.) Vereinsbestehen.b)  Anträge auf Ehrung müssen mindestens zehn Wochen vor der Ehrung unter Beifügung der Kopie des Zahlungsnachweises bei dem zuständigen Fachverband bzw. Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden.10Der Ehrenausschuss des Sportkreises kann eine Ehrung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Landessportbund Hessen e.V

, dem Fachverband oder dem Verein zur Folge hat, wieder aberkennen.Heppenheim, den 04. September 1995 Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße [Kreis Ehren-Statut]

Ehren-Statut des Sportkreis BergstraßeDer Sportkreis Bergstraße im Landessportbund Hessen e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport Ehrungen verleihen.Verliehen werden können:a) der Kreisehrenbriefb) die Bronzene Ehrennadelc) die Silberne Ehrennadeld) die Goldene EhrennadelMit der Verleihung einer Ehrennadel ist die Übergabe einer Ehrenurkunde verbunden.§ 3DerKreisehrenbrief wird für mindestens fünfjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein/Verband verliehen

§ 4Bei der Verleihung vonEhrennadeln sind folgende Richtlinien zu beachten:a) dieBronzene Ehrennadel kann für mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis, in einem Fachverband oder in einem Verein verliehen werden.b) dieSilberne Ehrennadel kann für hervorragende Tätigkeit im Sport, sowohl im Sportkreis, als auch im Fachverband oder Verein verliehen werden.c) dieGoldene Ehrennadel kann für mindestens zwanzigjährige Mitarbeit und ganz hervorragende Verdienste um den Sport, sei es im Sportkreis, im Fachverband oder im Verein, verliehen werden.d) die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold kann auch an Nichtmitglieder für besondere Verdienste um den Sport verliehen werden.§ 5Zwischen zwei aufeinander folgenden Ehrungen muss ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Die Ehrung soll/muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.Die Verleihung erfolgt auf Antrag (Anmerkung: Formular über den Tennis-Kreisvorstand erhältlich) und nach Entrichtung der festgelegten Antragsgebühr auf Beschluss des Ehrenausschusses des Sportkreises

§ 7Dem Ehrenausschuss gehören an:der 1. Vorsitzende und ein 2. Vorsitzender des Sportkreises Bergstraße.der Ehrenvorsitzende und Ehrensportwart des Sportkreises Bergstraße.c)  der Vorsitzende des Fachverbandes, dem der zur Ehrung vorgeschlagene angehört (mit beratender Stimme).§ 8Ehrungen erfolgen grundsätzlich nur auf Befürwortung des Fachverbandes.Dem Fachverband steht das Recht zu, Anträge abzulehnen oder zurückzustellen

c)  Dem Sportkreis-Vorstand steht das Recht zu, bei besonderen Anlässen die Verleihung einer Ehrennadel von sich aus zu beantragen.Jeder Verein kann pro Kalenderjahr bis zu drei Ehrungen, bei Vereinsjubiläen pro 100 Mitglieder je 1 Ehrung, jedoch höchstens 10, beantragen. Als Vereinsjubiläen gelten das 25-, 50-, 60-, 70-, 80-, 90-, 100-, 110-, 120-, 125-Jährige (usw.) Vereinsbestehen.b)  Anträge auf Ehrung müssen mindestens zehn Wochen vor der Ehrung unter Beifügung der Kopie des Zahlungsnachweises bei dem zuständigen Fachverband bzw. Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden.10Der Ehrenausschuss des Sportkreises kann eine Ehrung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Landessportbund Hessen e

V., dem Fachverband oder dem Verein zur Folge hat, wieder aberkennen.Heppenheim, den 04. September 1995 Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße

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Ehren-Statut des Sportkreis BergstraßeDer Sportkreis Bergstraße im Landessportbund Hessen e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport Ehrungen verleihen.Verliehen werden können:a) der Kreisehrenbriefb) die Bronzene Ehrennadelc) die Silberne Ehrennadeld) die Goldene EhrennadelMit der Verleihung einer Ehrennadel ist die Übergabe einer Ehrenurkunde verbunden.§ 3DerKreisehrenbrief wird für mindestens fünfjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein/Verband verliehen.§ 4Bei der Verleihung vonEhrennadeln sind folgende Richtlinien zu beachten:a) dieBronzene Ehrennadel kann für mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit im Sportkreis, in einem Fachverband oder in einem Verein verliehen werden.b) dieSilberne Ehrennadel kann für hervorragende Tätigkeit im Sport, sowohl im Sportkreis, als auch im Fachverband oder Verein verliehen werden

c) dieGoldene Ehrennadel kann für mindestens zwanzigjährige Mitarbeit und ganz hervorragende Verdienste um den Sport, sei es im Sportkreis, im Fachverband oder im Verein, verliehen werden.d) die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold kann auch an Nichtmitglieder für besondere Verdienste um den Sport verliehen werden.§ 5Zwischen zwei aufeinander folgenden Ehrungen muss ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Die Ehrung soll/muss in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.Die Verleihung erfolgt auf Antrag (Anmerkung: Formular über den Tennis-Kreisvorstand erhältlich) und nach Entrichtung der festgelegten Antragsgebühr auf Beschluss des Ehrenausschusses des Sportkreises.§ 7Dem Ehrenausschuss gehören an:der 1. Vorsitzende und ein 2

Vorsitzender des Sportkreises Bergstraße.der Ehrenvorsitzende und Ehrensportwart des Sportkreises Bergstraße.c)  der Vorsitzende des Fachverbandes, dem der zur Ehrung vorgeschlagene angehört (mit beratender Stimme).§ 8Ehrungen erfolgen grundsätzlich nur auf Befürwortung des Fachverbandes.Dem Fachverband steht das Recht zu, Anträge abzulehnen oder zurückzustellen.c)  Dem Sportkreis-Vorstand steht das Recht zu, bei besonderen Anlässen die Verleihung einer Ehrennadel von sich aus zu beantragen.Jeder Verein kann pro Kalenderjahr bis zu drei Ehrungen, bei Vereinsjubiläen pro 100 Mitglieder je 1 Ehrung, jedoch höchstens 10, beantragen

Als Vereinsjubiläen gelten das 25-, 50-, 60-, 70-, 80-, 90-, 100-, 110-, 120-, 125-Jährige (usw.) Vereinsbestehen.b)  Anträge auf Ehrung müssen mindestens zehn Wochen vor der Ehrung unter Beifügung der Kopie des Zahlungsnachweises bei dem zuständigen Fachverband bzw. Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden.10Der Ehrenausschuss des Sportkreises kann eine Ehrung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Landessportbund Hessen e.V., dem Fachverband oder dem Verein zur Folge hat, wieder aberkennen

Heppenheim, den 04. September 1995 Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße

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Ehren-Statut des Sportkreis Bergstraße

  • der 1. Vorsitzende und ein 2. Vorsitzender des Sportkreises Bergstraße.

  • der Ehrenvorsitzende und Ehrensportwart des Sportkreises Bergstraße.

  • c)  der Vorsitzende des Fachverbandes, dem der zur Ehrung vorgeschlagene angehört (mit beratender Stimme). § 8

  • Ehrungen erfolgen grundsätzlich nur auf Befürwortung des Fachverbandes.

  • Dem Fachverband steht das Recht zu, Anträge abzulehnen oder zurückzustellen.

  • c)  Dem Sportkreis-Vorstand steht das Recht zu, bei besonderen Anlässen die Verleihung einer Ehrennadel von sich aus zu beantragen.

  • Jeder Verein kann pro Kalenderjahr bis zu drei Ehrungen, bei Vereinsjubiläen pro 100 Mitglieder je 1 Ehrung, jedoch höchstens 10, beantragen. Als Vereinsjubiläen gelten das 25-, 50-, 60-, 70-, 80-, 90-, 100-, 110-, 120-, 125-Jährige (usw.) Vereinsbestehen.

  • b)  Anträge auf Ehrung müssen mindestens zehn Wochen vor der Ehrung unter Beifügung der Kopie des Zahlungsnachweises bei dem zuständigen Fachverband bzw. Sportkreisvorsitzenden eingereicht werden.10

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Photographer: Isabella Mendes
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